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Streetphotography good bye - Die Folgen einer Gesetzesänderung (s.u.)

Streetphotography good bye - Die Folgen einer Gesetzesänderung (s.u.)

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Dieter K


Premium (Pro), Krefeld

Streetphotography good bye - Die Folgen einer Gesetzesänderung (s.u.)

Mein Beitrag zu einer traurigen Entwicklung:
Derzeit sieht es so aus, dass am 25. Mai 2018 die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) das bisher geltende bundesrepublikanische Kunsturhebergesetzes (KUG) ablösen wird.
Hintergrund ist, dass im Rahmen der europäischen Datenschutzinitiative das nicht autorisierte Speichern personenbezogener Daten unter Strafe gestellt werden soll. Vorgesehen sind ausdrücklich solche Strafen, die eine abschreckende Wirkung haben. Die vorgesehenen Höchststrafen sollen bei 20.000.000,- € liegen. Darüber hinaus können Betroffene, die ohne vorherige schriftliche Einwilligung abgelichtet worden sind, massive Schadensersatzansprüche geltend machen. Hier ist auch das Entstehen einer neuen Abmahnwirtschaft zu befürchten. In nationalen Modifikationen soll das Gesetz europaweit verabschiedet werden, d.h. auch Fotos, die in einem anderen EU-Staat aufgenommen worden sind, fallen unter dieses Recht. Auch Bilder, die im außereuropäischen Ausland gemacht worden sind, sind rechtlich möglicherweise problematisch, wenn sie von einem europäischen Staat aus hochgeladen werden. Eine entscheidende Rolle spielt bei den Überlegungen zu dieser Rechtsreform die Tatsache, dass moderne Kameras teilweise neben den Bilddaten auch Uhrzeiten und über GPS-Module Ortsinformationen mit abspeichern. Das könnte am Ende bedeuten, dass eingescannte Aufnahmen, die ursprünglich analog aufgenommen und entwickelt wurden, nicht in derselben Weise von dieser neuen Rechtlage betroffen sind. Für die fotografische Praxis problematisch ist auch, dass selbst bei schriftlicher Einwilligung der abgelichteten Personen der Fotograf eine sehr aufwändige und aufwändig zu dokumentierende Aufklärungspflicht über die Implikationen dieser Fotos und deren Verwendung gegenüber den abgebildeten Personen zu machen hat und das gegebene Einwilligungen auch im Nachhinein zu jeder Zeit widerrufen werden können. Schon nach der alten Rechtslage war das unautorisierte Fotografieren und Publizieren von Personen starfbewehrt, allerdings kam es selten zu Verfahren, auch wohl da es selten war, dass Menschen sich unter der Flut der Fotos im Netz wiederfinden. Die immer besser werdenden Gesichtserkungsprogramme können diese Situation in absehbarer Zeit aber möglicherweise verändern, so dass es öfters zu solchen Entdeckungen kommt. Vermutlich ist auch das Argument, dass Fotos, die vor dem 25.05.18 aufgenommen und publiziert wurden, nicht unter das neue Recht fallen, hinfällig, da wenn sie nach dem 25.05.18 weiter gezeigt werden, genau dieses Rechtproblem weiter verursachen. Dies wird aber, soweit ich das sehe, derzeit juristisch unterschiedlich eingeschätzt.

All dies ist sehr schade, zumal es wohl so aussieht, dass der deutsche Gesetzgeber, die im europäischen Recht vorgesehenen Öffungsklauseln, dass heiß Möglichkeiten für Ausnahmen und Abschwächung nach Rechtabwägung z.B. mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung, nicht nutzen wird, um sinnvolle Modifikationen einzuführen. Große Streetfotografie, wie sie uns von Künstlern wie Henri Cartier-Bresson selbstverständlich geworden ist, ist unter diesen Bedingungen nicht mehr denkbar. Ob die Rigidität dieser Rechtauffassung tatsächlich notwendig und sinnvoll ist, ist in meinen Augen zumindest hinterfragbar. Ich bin gespannt, wie sich die Plattformbetreiber zu dieser Entwicklung stellen werden.

Ich möchte an dieser Stelle jedoch betonen, dass ich keinerlei juristisches Grundwissen habe und mich in allem was ich hier schreibe, lediglich auf Internetquellen beziehe, u.a. auf die, die am Ende verlinkt sind. Ich übernehme also keinerlei rechtlich Verantwortung für das hier Gesagte, auch nicht für die Inhalte der verlinkten Seiten.



https://www.cr-online.de/blog/2018/03/09/das-ende-der-freien-veroeffentlichung-von-personenbildnissen-fuer-die-meisten-von-uns/

https://www.ipcl-rieck.com/allgemein/wissen-zur-dsgvo-7-tipps-fuer-fotografen.html

https://freelens.com/politik-medien/wenn-menschen-zum-problem-werden-die-meinungs-und-informationsfreiheit-verschwindet/

http://www.fotocommunity.de/forum/gesetze-vertrage-agenturen/dsgvo-das-ende-der-kommerziellen-portraitfotografie---430678

https://www.openpetition.de/petition/bestaetigen/aufhebung-der-eu-datenschutz-grundverordnung-dsgvo-fuer-fotografen-agenturen-kunst-presse/5b18c7a301d7c5ebe80db6fefc7d588e

Es gibt allerdings auch Kommentatoren, die diese Entwicklung für Hobbyfotografen nicht ganz so dramatisch sehen: https://www.rechtambild.de/2018/05/fotografieren-in-zeiten-der-dsgvo-grosse-panikmache-unangebracht/

Finde diesen hier, den besten Beitrag: https://www.fotorecht-seiler.eu/dsgvo-fotografie-kug-update/

Eine dazu kontrastierende Position vertritt der Medienanwalt der FC Amin Negm-Awad hier http://www.fotocommunity.de/blog/fotografisches/informationen/dsgvo-fuer-fotografen

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