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Ständehaus Rostock - Eingangsbereich

Gleich neben dem Steintor und gegenüber dem Rosengarten steht das imposante Ständehaus.

Nach der Errichtung wurde das Gebäude bis 1918 von den mecklenburgischen Landständen für obere Verwaltungen und als Sitz des Gerichtes benutzt. Zu den Landständen gehörten neben der Ritterschaft auch der Klerus und die Städte. Von 1920 bis 1945 arbeiteten im Ständehaus verschiedene Verwaltungen des Landes und der Stadt. Nach 1945 nahmen dort erneut Verwaltungen des Landes Mecklenburg ihre Tätigkeit auf. Und die Deutsche Volkspolizei zog ein. 1953 allerdings ging das Gebäude bis zur Wiedervereinigung in die Hände der Volksmarine der DDR über. Seit dem 1. Juli 1992 befindet sich nun der Sitz das Oberlandesgericht Rostock im Ständehaus.
Das Ständehaus ist für Besucher nicht zugänglich.

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