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RECHT MUSS DOCH RECHT BLEIBEN

RECHT MUSS DOCH RECHT BLEIBEN

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V. Munnes


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RECHT MUSS DOCH RECHT BLEIBEN

Dieser Spruch steht in unserem Landesgericht in SCHWERIN und oft denkeich dort bei meiner Tätigkeit daran ! Sehr oft mit grossen Zweifeln bei der Urteilsfindung, was auch national sehr makaber oft ist und sich bis in die politischen Verbrechen zieht !

Eine kleine Fotomontage und Bearbeitung, mit psp 10

.........mal schauen, ob es beim Fussball heute alles rechtens ist........*ggg*

vlG--------------------------------------aus SCHWERIN-----------------------volker-

Commenti 18

  • Arthur Anselm 27/06/2008 10:20

    Recht und Gerechtigkeit ist eine Sache der Auslegung und Perspektive...

    das Bild und die Idee sind toll!!!

    lg arthuro
  • V. Munnes 23/06/2008 16:18

    dass Du mich zum nächsten Fototrip mitnimmst !!!???
    Wauuuuuuuuuuuu, hübsches Fleisch, ist mir recht ...*ggg*

    Contra & Pro
    Contra & Pro
    V. Munnes
  • Manfred Vaeth 23/06/2008 16:03

    soll mir RECHT sein . . .:-)
    LG Manfred
  • V. Munnes 21/06/2008 13:00

    jawoll........und vieles ist leider am argen und geht mir an den Kragen, aber leider wird es nicht besser werden und ist nicht nur für das deutsche Volk das Verderben....
    .....in diesem SINNE< Bestes Licht für @ALLE < < <
    und dankeschön, für die rechten Worte meist ! ! !
  • Mara Pawe 21/06/2008 11:40

    recht muß man sich in deutschland leisten können.
    lg mara
  • Martin Fandler 21/06/2008 10:06

    Ein Bild zur Lage der Nation. Klasse!
    Gruß, Martin
  • V. Munnes 20/06/2008 18:07

    Ja, wie wahr.....
  • Der Gelbe Bär 20/06/2008 17:51

    Ja. die Moral, das Rechtssystem, und Das Gerechtigkeitsempfinden überschneiden sich schon mal gerne.

    Da die entsprechende Mitte zu finden ist da oft schwer. Die Menegenlehre hilft da nicht wirklich.

    LG
    Oliver
  • V. Munnes 20/06/2008 12:33

    Ja toll, aber sonst gibt es beim RECHT immer viele offene Fragen und ich wünsche EUCH @ALLEN, einen gerechten Start in das kommende Wochende, mit genügend Licht natürlich auch..........

    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

    Das Recht im Sinne herrschaftlicher Rechtsordnungen mit gesetzgebender Institution wird allgemein als objektives Recht bezeichnet. Als solches besteht es aus der Gesamtheit der Normen, die nach ihrem nationalen oder internationalen Geltungsbereich in Rechtssysteme und das global geltende Völkerrecht eingeteilt sind. Die Jurisprudenz, besonders die Rechtstheorie, unterteilt diese Rechtssysteme des objektiven Rechts wiederum in Rechtsgebiete, die nach methodischen Gesichtspunkten in die drei großen Bereiche des öffentlichen Rechts, Privatrechts und Strafrechts, nach sachlichen oder inhaltlichen Gesichtspunkten in methodenübergreifende Rechtsgebiete wie das Verkehrsrecht, das Wirtschaftsrecht oder das Baurecht gegliedert werden.

    Aus den Normen des objektiven Rechts ergibt sich für die Normadressaten im Einzelfall eine Berechtigung (subjektives Recht), wie etwa das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Eigentumsrecht, ein Anspruch (zum Beispiel eines Verkäufers auf den Kaufpreis) oder das Recht, von einem Vertrag zurückzutreten.

    Zur Ermittlung des geltenden Rechts ist von Rechtsquellen auszugehen. Die wichtigste Quelle des objektiven Rechts ist heute das Gesetz. Selbst das Präjudiz aus dem Case Law (Richterrecht) des anglo-amerikanischen Rechtskreises wird dort immer mehr vom förmlichen Gesetzesrecht (Statutory Law) abgelöst. Das auch im Völkerrecht geltende Gewohnheitsrecht füllt als ungeschriebene Rechtsquelle Lücken in den gesetzlichen Regelungen. Ob es über dieses positive Recht hinaus weitere Rechtsquellen gibt, ist in der Rechtswissenschaft umstritten. Die rechtsphilosophische Richtung der Naturrechtslehre stellt dem positiven Recht ein überpositives Recht gegenüber, ein ewig gültiges, dem menschlichen Einfluss entzogenes Recht, das seine Gültigkeit von der Natur des Menschen oder einer höheren Macht (Vernunft, Natur oder Gott) ableitet und nicht legitim durch staatliche Gesetzgebung geändert werden kann.

    Im Gegensatz zu Moral und Sitte sieht das Recht – vor allem das Strafrecht – staatliche Sanktionen für den Fall vor, dass Verhaltensregeln nicht eingehalten werden. Je nach Gesellschaftsordnung und politischer Auffassung überschneiden sich Recht, Moral und Sitte unterschiedlich stark.
  • Der Hesse 20/06/2008 10:36

    Es hat gereicht*gggg
  • Josef Kainz 19/06/2008 20:41

    +++++
    lg. josef
  • Frank Mühlberg 19/06/2008 20:11

    ... und ob es das muss !
    Frank
  • Manfred Polenzky 19/06/2008 20:04

    "Recht möt as Recht bestahn und süll dei Welt in Stücken gahn." , so hörte man früher.
    (Manchmal hat es den Anschein, als sei sie schon dabei.)

    gruß manfred
  • Ingrid S. 19/06/2008 19:06

    Jobmäßig und fachbezogen bin ich schon mal in Einrichtungen mit Namen Gerichten ....... und kann auch so manchesmal die Vorgänge nicht ganz nachvollziehen. Aber das liegt vielleicht auch an mir? Schöne Montage! LG Ingrid
  • Daniela Boehm 19/06/2008 19:05

    Tja am Recht zweifle ich oft... wenn mal wieder Politiker und Großindustrielle sich freikaufen können und kleine Leute für Raubkopieren 5 Jahre in den Knast sollen...
    Tja ...ich hoffe das beim Fußball unsere Manschaft RECHT behält... ;)...
    LG Daniela