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Flughafenfeuerwehr Frankfurt Airport

Flughafenfeuerwehr Frankfurt Airport

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Eddy 61


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Flughafenfeuerwehr Frankfurt Airport

Flugzeugattrappen für Berge- und Löschübungen nahe der Feuerwache 4 am Flughafen Frankfurt (neue Landebahn)

Die Flughafenfeuerwehr Frankfurt am Main verfügt auf dem Gelände des Flughafens über vier Feuerwachen:

Die Wache 1 befindet sich im Süden des Flughafens in der Nähe des Luftbrückendenkmals auf dem Gelände der ehemaligen Rhein-Main Air Base. Sie ist vor allem für den Gebäudebrandschutz, Einsätze mit Gefahrgut und andere technische Hilfeleistungen zuständig. Ihr Einsatzgebiet ist das nordöstliche und dem südlichen Flughafengelände, inklusive des Luftfrachtterminals CargoCity Süd, wie auch – auf Anforderung – die Absicherung von Abschnitten der Autobahnen A 3 und A 5 im Bereich des Flughafens. In dieser Wache sind zudem die Abteilung für die Einsatzplanung, den vorbeugenden Brandschutz sowie der Verwaltungsapparat untergebracht. Hier sind 22 der 64 Feuerwehrangehörigen einer Schicht eingesetzt.

Die Wache 2 liegt im Vorfeldbereich an der Center-Bahn (07C/25C). Sie ist für den Flugzeugbrandschutz auf dem gesamten Vorfeld sowie dem Parallelbahnensystem der Start- und Landebahnen zuständig. Zusätzlich ist hier ein weiteres HTLF (Hilfeleistungs-Tanklöschfahrzeug) für den Gebäudebrandschutz stationiert, um die Eingreifzeit für die im Norden und Nordwesten liegenden Gebäude zu minimieren.

Die Wache 3 an der Startbahn West (18) übernimmt neben der Absicherung des südwestlichen Flughafenbereichs auch den Brandschutz im General-Aviation-Terminal (GAT) und in den im Süden gelegenen Flugzeugwartungshallen. Zusätzlich sind in der Wache 3 große Teile der Ausrüstung für die Flugzeugbergung sowie zwei Wassertankanhänger (à 40 m³) und weitere Abrollbehälter mit technischem Gerät untergebracht.

Die Wache 4 sichert die 2011 neu eröffnete Landebahn Nordwest (07L/25R) ab und beherbergt den dritten ICAO-Löschzug.

Laut ICAO-Vorschriften müssen die Einsatzkräfte der Wachen 1 bis 3 im Alarmfall innerhalb von 180 Sekunden nach Alarmierung in ihrem Verfügungsraum an der Einsatzstelle eintreffen, diejenigen der Wache 4 aufgrund neuerer Vorschriften innerhalb von 120 Sekunden. Werden diese Werte nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Flughafens für den Flugbetrieb. (Wikipedia)

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