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....Brand - Knabenkraut....

....Brand - Knabenkraut....

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Marion Hörth


Premium (Pro), Limburg / Lahn

....Brand - Knabenkraut....

.....gefunden am Kaiserstuhl

Aufnahme vom 26.04.2019

Auszug aus Wikipedia :
Das Brand-Knabenkraut (Neotinea ustulata) ist eine Pflanzenart in der Familie der Orchideen (Orchidaceae). Früher zählte man es zur Gattung der Knabenkräuter (Orchis). Nach neueren molekulargenetischen Forschungen wird die Art zur Gattung Neotinea gerechnet. Die Art ist kalkliebend und besiedelt vor allem wärmeexponierte Wiesen der Mittel- und Hochgebirge. Das Brand-Knabenkraut gilt in Deutschland als stark gefährdet. Aufgrund der beträchtlichen ökologischen und geographischen Varianz erstreckt sich die Blütezeit der Art in Mitteleuropa insgesamt von April bis August.Das Brand-Knabenkraut wächst in Mitteleuropa auf Trocken- und Halbtrockenrasen, Streuwiesen, Magerwiesen und Bergmatten bis 2000 m, seltener in lichten Kiefern- oder Laubwäldern sowie in trockeneren Bereichen von Feuchtwiesen. Dabei benötigt diese Pflanzenart wechselfeuchte, basische, selten auch kalkfreie Böden mit einem pH-Wert von 6,0 bis 8,0.

Die Art gilt als sehr heliophil und tritt meist auf vollbesonnten Standorten mit Beleuchtungsintensitäten bis über 80.000 Lux auf. In Deutschland ist das Brand-Knabenkraut verbreitet am Alpenrand anzutreffen, zerstreut im übrigen Bayern (Altmühltal, Lechtalheiden, Fränkische Alb, Maintal, Spessart). Auch in Baden-Württemberg tritt es zerstreut auf, vor allem am Oberrhein und auf der Schwäbischen Alb. Seltener ist es in Rheinland-Pfalz und im Saarland (Region Mosel – Eifel). Weiter nördlich trifft man es nur selten bis sehr selten an, so im äußersten Südwesten Nordrhein-Westfalens, in Hessen, Thüringen und nurmehr vereinzelt in Sachsen-Anhalt und Sachsen. In Brandenburg und inzwischen offenbar auch in Südniedersachsen ist die Art ausgestorben; aus den übrigen Ländern sind keine Vorkommen bekannt.
Wie alle in Europa vorkommenden Orchideenarten steht auch das Brand-Knabenkraut unter dem strengen Schutz europäischer und nationaler Gesetze.
Rote Liste Deutschland: 2

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