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  • Dorothee 9 13/10/2019 14:31

    besser ein Schützt-unsere-Kinder-Welttag als der bescheuerte Großelterntag, den es ab heute offiziell gibt
    • Lukretia 13/10/2019 18:13

      der Welt-Mädchentag ist kein Kinderschutz oder Ehrentag wie der Großelterntag. Vielmehr soll er auf die Ungleichhbehandlung und den Mißbrauch von Mädchen in der Welt aufmerksam machen.

      Der Großelterntag hat sicher auch seine Berechtigung und das nicht nur als Ehrentag für geleistete Dienste, sondern auch, weil Großeltern nicht defacto ein Recht an ihren Enkeln haben.

      Nach § 1685 Abs. 1 BGB besitzen auch die Großeltern das Recht zum Umgang mit ihren Enkel­kindern. Voraussetzung dafür ist nur, dass dies dem Kindeswohl entspricht.
      _Der positive Einfluss der Großeltern auf ihr Enkelkind muss dabei fest­gestellt werden._ !!!!
      Denn anders als beim Umgangsrecht der Eltern, wird beim Umgangs­recht der Großeltern nicht vermutet, dass dies dem Kindeswohl entspricht. Es muss vielmehr fest­gestellt werden, ob die Aufrechter­haltung der Bindung zwischen Kind und Großeltern für seine Entwicklung förderlich ist (vgl. § 1626 Abs. 3 BGB).Dies ist nach Ansicht des Bundes­gerichts­hofs nicht der Fall, wenn die einen Umgang ablehnenden Eltern und die Großeltern so zerstritten sind, dass das Kind bei einem Umgang in einen Loyalitätsk­onflikt gerate oder zu befürchten sei, dass die Großeltern den Er­ziehungs­vorrang der Eltern missachten (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12.07.2017, Az. XII ZB 350/16).