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Klaus-Peter Beck


Premium (World), Bergheim

Sanitas Pedoskop

Wer kann sich an diese Geräte noch erinnern?
Ich kann es und sehe mich jedesmal als kleines Kind, im Schuhgeschäft beim Schuhe anprobieren. Denn da standen die Sanitas Geräte und durchleuchteten den Schuh, aber auch den Fuß.
Als Kind war es wirklich interessant, obwohl die Strahlenbelastung nicht so gering war!

Die in den Schuhgeschäften eingesetzten Pedoskope dienten der Verkaufsförderung insbesondere mit Blick auf den Schuhkauf für Kinder. Die Geräte waren deshalb zumeist mit drei Okularen ausgestattet, sodass Eltern und Verkaufspersonal gleichzeitig mit dem Kind den Sitz der Schuhe überprüfen konnten. Für die durch den Einsatz dieser Geräte zu garantierende Passgenauigkeit wurde zum einen mit Gesundheitsargumenten geworben. Zum anderen war es in Zeiten wirtschaftlicher Notlagen für viele Eltern wichtig, sicherzustellen, dass die für ihre Kinder gekauften Schuhe passten. Zum Teil warben Schuhgeschäfte auch damit, dass man kostenlos überprüfen könne, ob getragene Schuhe noch passen. Die Kunden und das Verkaufspersonal waren dabei unkontrolliert der Röntgenstrahlung ausgesetzt.

Die Geräte standen bis in die 1960er Jahre in den Schuhgeschäften, obwohl schon sehr früh nach der Entdeckung der Röntgenstrahlen medizinische Erkenntnisse über die gesundheitlichen Gefahren vorlagen und der Einsatz von Pedoskopen in Fachkreisen kritisiert wurde. Eine regionale Studie der Gewerbeaufsicht in Detroit ergab 1948, dass die Geräte 30–40 R/min (in aktuellen Einheiten 4–6 mGy/s) abgaben. Die tägliche Dosis der Mitarbeiter über Streustrahlung wurde auf 0,1 R (0,9 mGy) geschätzt. Andere Untersuchungen ergaben noch höhere Dosen, insbesondere gefährlich für langjährige Schuhverkäufer. Ein Fall einer schweren Verbrennung und Amputation bei einer Schuhvorführerin wurde 1950 veröffentlicht.[3] 1946 begrenzte die American Standards Association in ihren Sicherheitsrichtlinien die Strahlendosis der Pedoskope, und etwa gleichzeitig warnten auch amerikanische medizinische Fachgesellschaften und Gesundheitsbehörden. Betriebsverbote folgten allerdings erst deutlich später, in Deutschland mit der Röntgenverordnung 1973. In der Schweiz war ein Gerät sogar noch 1989 in Betrieb.

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Fotocamera ILCA-68
Obiettivo DT 16-50mm F2.8 SSM
Diaframma 2.8
Tempo di esposizione 1/50
Distanza focale 50.0 mm
ISO 1600

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