Über die rechtliche Vorgaben in der Streetfotografie solltest Du Dich schon selbst informieren, so Du dieses Genre bedienen möchtest. Informationen dazu gibt es auch hier in der fc:
Ein Zitat von dort:
"Aspekte, die die Streetfotografie nach deutschem Recht problematisch machen, sind das allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 iVm. Art 1 Abs. 1 GG, das "Recht am eigenen Bild", sowie die scheinbar grenzenlose Ausweitung des Themas auf alle Bereiche des Lebens. Letzteres ist allerdings auch ihre Stärke. Bei der Streetfotografie wird der Abgebildete naturgemäß nicht vorab um Erlaubnis gefragt. Das ist in aller Regel eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Abgebildeten aus Art. 2 Abs. 1 iVm. Art 1 Abs. 1 GG. Der Abgebildete wird aber meist auch nicht nach der Aufnahme um Erlaubnis zur Veröffentlichung gefragt. Das ist in aller Regel ein Verstoß gegen das "Recht am eigenen Bild", welches Menschen vor der unbefugten Verbreitung ihres Bildnisses schützen soll. Denn jeder Mensch hat prinzipiell das Recht, selbst darüber bestimmen, ob und wie Bilder von ihm veröffentlicht werden. Die Ausnahmen dazu sind dünn gesät, wie etwa die Abbildungen von Prominenten.
Oft wird von Streetfotografen auf den § 23 Abs. 1 Nr. 4 KUK, “höheres Interesse der Kunst” verwiesen. Doch die Ausnahmen des § 23 KunstUrhG werden nicht ohne jede Beschränkung gewährt. Vielmehr sind berechtigte Interessen der Betroffenen wie das Recht am eigenen Bild und die allgemeinen Persönlichkeitsrechte zu wahren. Dies kollidiert natürlich mit Streetfotografie. So verwundert es nicht, dass dieser Paragraph praktisch nur im Bereich der sogenannten künstlerischen Bildnisstudien eingesetzt wird, die laut Gesetzesbegründung damit ermöglicht werden sollen.
Es kann jedem Fotografen, der Streetfotografie betreiben möchte, nur dringend geraten werden, sich vorher fachanwaltlichen Rat einzuholen. "
Es ist ein heikles Feld. Natürlich reizt es, besondere oder auch alltägliche Momente von fremden Menschen festzuhalten. Die moralischen Aspekte liegen in jedermanns eigener Verantwortung.
Vielen Dank für Deine tröstenden Worte und Deine konstruktive Anmerkung. Zur Schärfe - ich denke ich brauche eine neue Kamera und eine neue Brille. Ich werde übrigens bald auf Kreta sein - schon nächste Woche. Ich bin sehr neugierig! Meine Ausrüstung nehme ich natürlich mit.
Ich wollte Dir noch sagen, welch wundervolle Menschenbilder Du machst! Dein Portfolio ist imponierend!
Liebe Grüße Ernst
Antigoni kalispera,
efharisto gia tin kalhspera sou kai ta sxolia sou. To thema einai oti miso ta greeklish kai i FC den ipostirizei ta elinika. Gi'afto tha epikinonoume sta agglika. Tha sou stilo to e-mail mou
xeretismata alexander
Liebe Freundin, ich schenke Dir diese Blüten für Dich in unserer beider Gedanken an einen besonderen Freund.
Ich glaube wir werden Ihn nie vergessen.
Es muss kein trauriger Gruß sein, Er wird uns immer in freundlicher Erinnerung bleiben.
Gerald
liebe siegrun,
stelle grad mit entsetzen fest, wie lange ich schon nicht mehr an deinen bildern war. du hast ja eine tolle serie eingestellt, und ich werde mich auf die socken machen und wieder durch deine bilder spazieren. jeden tag ein stückchen.
ich hoffe, es geht dir gut und grüße dich ganz lieb.
hoffentlich ist bei euch schon etwas mehr frühling als hier bei uns...
alles liebe
anna
Briba 30/05/2013 20:33
Hallo Antigone44,Über die rechtliche Vorgaben in der Streetfotografie solltest Du Dich schon selbst informieren, so Du dieses Genre bedienen möchtest. Informationen dazu gibt es auch hier in der fc:
http://www.fotocommunity.de/info/Streetfotografie
Ein Zitat von dort:
"Aspekte, die die Streetfotografie nach deutschem Recht problematisch machen, sind das allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 iVm. Art 1 Abs. 1 GG, das "Recht am eigenen Bild", sowie die scheinbar grenzenlose Ausweitung des Themas auf alle Bereiche des Lebens. Letzteres ist allerdings auch ihre Stärke. Bei der Streetfotografie wird der Abgebildete naturgemäß nicht vorab um Erlaubnis gefragt. Das ist in aller Regel eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Abgebildeten aus Art. 2 Abs. 1 iVm. Art 1 Abs. 1 GG. Der Abgebildete wird aber meist auch nicht nach der Aufnahme um Erlaubnis zur Veröffentlichung gefragt. Das ist in aller Regel ein Verstoß gegen das "Recht am eigenen Bild", welches Menschen vor der unbefugten Verbreitung ihres Bildnisses schützen soll. Denn jeder Mensch hat prinzipiell das Recht, selbst darüber bestimmen, ob und wie Bilder von ihm veröffentlicht werden. Die Ausnahmen dazu sind dünn gesät, wie etwa die Abbildungen von Prominenten.
Oft wird von Streetfotografen auf den § 23 Abs. 1 Nr. 4 KUK, “höheres Interesse der Kunst” verwiesen. Doch die Ausnahmen des § 23 KunstUrhG werden nicht ohne jede Beschränkung gewährt. Vielmehr sind berechtigte Interessen der Betroffenen wie das Recht am eigenen Bild und die allgemeinen Persönlichkeitsrechte zu wahren. Dies kollidiert natürlich mit Streetfotografie. So verwundert es nicht, dass dieser Paragraph praktisch nur im Bereich der sogenannten künstlerischen Bildnisstudien eingesetzt wird, die laut Gesetzesbegründung damit ermöglicht werden sollen.
Es kann jedem Fotografen, der Streetfotografie betreiben möchte, nur dringend geraten werden, sich vorher fachanwaltlichen Rat einzuholen. "
Es ist ein heikles Feld. Natürlich reizt es, besondere oder auch alltägliche Momente von fremden Menschen festzuhalten. Die moralischen Aspekte liegen in jedermanns eigener Verantwortung.
LG Briba
Gravit 30/05/2013 9:00
Un grand merci pour ce retour! c'est cool!Ernesto Ste Obscura 28/05/2013 22:07
Vielen Dank für Deine tröstenden Worte und Deine konstruktive Anmerkung. Zur Schärfe - ich denke ich brauche eine neue Kamera und eine neue Brille. Ich werde übrigens bald auf Kreta sein - schon nächste Woche. Ich bin sehr neugierig! Meine Ausrüstung nehme ich natürlich mit.Ich wollte Dir noch sagen, welch wundervolle Menschenbilder Du machst! Dein Portfolio ist imponierend!
Liebe Grüße Ernst
Jonny07 26/05/2013 21:53
Hallo Antigone44,ich danke Dir für die Anmerkungen zum Foto von mir.
In Deinen Worten steckt sehr viel Wahrheit.
LG Jonny
alexander stefanatos 21/05/2013 20:29
Antigoni kalispera,efharisto gia tin kalhspera sou kai ta sxolia sou. To thema einai oti miso ta greeklish kai i FC den ipostirizei ta elinika. Gi'afto tha epikinonoume sta agglika. Tha sou stilo to e-mail mou
xeretismata alexander
Claudio Micheli 17/04/2013 13:29
Grazie davvero!Ciao, Claudio
† Gerald Schreiber 02/04/2013 17:15
Liebe Freundin, ich schenke Dir diese Blüten für Dich in unserer beider Gedanken an einen besonderen Freund.
Ich glaube wir werden Ihn nie vergessen.
Es muss kein trauriger Gruß sein, Er wird uns immer in freundlicher Erinnerung bleiben.
Gerald
Rafa Gómez 29/03/2013 19:33
Yo tambien te deseo una Feliz Pascua, saludos
Zion 25/03/2013 16:57
Herrliches Portfolio, schöne Analysen und ein gutes Panorama !Gruss Zion
Heide G. 24/03/2013 6:11
Elfriede de Leeuw 13/03/2013 9:32
Die *Sektion*wurde *erfolgreich*von mir geändert:-))))) !!!!DANKE...für's aufmerksam machen,auf diese nette humorvolle Art!
LG an Euch alle.
Elfriede
Walter Torres 12/03/2013 11:55
grazie di cuore per il graditissimo commento alla mia foto e complimenti per la tua raccoltaAngelo Facchini 07/03/2013 10:57
Grazie milleClaudio Micheli 05/03/2013 12:58
Ciao Siegrun!...si, ci avevo pensato anch'io, ma ormai!
Forse la riproporrò in B/N in futuro!
Grazie 1000!
Buona giornata, Claudio
ann margAReT 01/03/2013 19:10
liebe siegrun,stelle grad mit entsetzen fest, wie lange ich schon nicht mehr an deinen bildern war. du hast ja eine tolle serie eingestellt, und ich werde mich auf die socken machen und wieder durch deine bilder spazieren. jeden tag ein stückchen.
ich hoffe, es geht dir gut und grüße dich ganz lieb.
hoffentlich ist bei euch schon etwas mehr frühling als hier bei uns...
alles liebe
anna